FRüHER IN RENTE GEHEN: BESTIMMTE KRANKHEITEN MACHEN DAS MöGLICH

Früher in Rente gehen: Bestimmte Krankheiten machen das möglich

In Deutschland liegt das Renteneintrittsalter in der Regel zwischen 65 und 67 Jahren. Wer an bestimmten Krankheiten leidet, kann früher in Rente gehen.

Dortmund – Die Regelaltersgrenze für die Rente hängt in Deutschland grundlegend von zwei Faktoren ab: Zum einen, welches Geburtsjahr Rentenversicherte haben, und wie viele Jahre Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden. Ein früherer Eintritt in die Rente ist möglich, wenn man sehr krank ist.

Früher in Rente gehen: Bestimmte Krankheiten machen das möglich

Beim Renteneintritt unterscheidet die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zwischen der Rente für langjährig Versicherte und der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wer 35 Jahre rentenversichert ist und Beiträge gezahlt hat, ist langjährig versichert. Nach 45 Beitragsjahren gilt man als besonders langjährig versichert.

Mit 63 Jahren haben Rentenversicherte in Deutschland das früheste Eintrittsalter erreicht. Je nachdem, wie viele Beitragsjahre bis dahin geleistet wurden, kann die Rente dann zwar beginnen, jedoch nicht ohne Abschläge. Bedeutet: „Für jeden Monat, den man vor dem regulären Renteneintritt in den Ruhestand geht, werden 0,3 Prozent der Rente abgezogen“, informiert die DRV.

Rente in Deutschland: Chronisch Erkrankte können früher in Rente gehen

Es gibt allerdings Fälle, bei denen der Eintritt in die frühere Rente möglich ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können Menschen, die unter chronischen Krankheiten leiden, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen (mehr Renten-Themen bei RUHR24).

Von einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung spricht man laut Angaben des Gemeinsamen Bundesausschusses, wenn eine Person in einem Jahr „mindestens Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit“ in Anspruch nehmen muss. Laut Definition muss zudem entweder eine „Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5 oder aber ein Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent“ vorliegen.

Chronisch krank: Aber reicht das für den früheren Renteneintritt?

Aber: Nicht alle Krankheiten werden als chronisch anerkannt. Unter anderem Asthma, Diabetes, Krebs, Migräne, Rheuma, Multiple Sklerose und Rückenbeschwerden gelten als chronische Erkrankungen. Auch psychische Krankheiten wie Angststörungen und Depressionen zählen dazu.

Den Erkrankten steht es zu, schon zwei Jahre vor dem regulären Eintrittsalter in Rente zu gehen. Bedingung hierfür ist jedoch, dass die chronisch erkrankte Person als schwerbehindert gilt.

Wichtiger Unterschied zur Erwerbsminderungsrente

Übrigens: Der frühere Eintritt in die Rente aufgrund einer chronischen Krankheit ist nicht zu verwechseln mit der Erwerbsminderungsrente. Diese greift, wenn eine Person wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann – egal in welchem Job. Antragsteller müssen sich auf eine genaue Prüfung von ärztlichen und weiteren Gutachten durch die Deutsche Rentenversicherung einstellen.

Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn:

  • der Grad der Behinderung (GdB) von einem Arzt oder eine Ärztin beurteilt wurde,
  • dieser bei über 50 liegt (Spanne geht von 20 bis 100),
  • ein Schwerbehindertenausweis vorliegt.

Früher in Rente gehen: Schwerbehinderten drohen Abzüge

Menschen, die aufgrund ihrer Schwerbehinderung früher in Rente gehen möchten, können dies also tun. Die DRV weist jedoch darauf hin, dass sie dazu bestenfalls langjährig versichert (35 Jahre) gewesen sein und dementsprechend die Beitrage gezahlt haben. Andernfalls müssten monatliche Abzüge des Rentengeldes hingenommen werden.

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