OBST-RüCKRUF BEI REWE: BUNDESAMT WARNT AKTUELL VOR GIFTIGEM PESTIZID

Obst-Rückruf bei Rewe: Bundesamt warnt aktuell vor giftigem Pestizid

Die Supermarkt-Kette Rewe ist von einem Rückruf betroffen. Obst ist mit Pestiziden belastet. Das müssen Kunden jetzt wissen.

Deutschland – Der Sommer rückt näher. Und entsprechend kommen süße, gesunde Obst-Snacks wieder in den Trend. Allerdings sollten einige Frucht-Liebhaber jetzt aufpassen. Nach dem kürzlich ausgerufenen Käse-Rückruf ist Rewe schon wieder von einem Produkt-Rückruf betroffen. Dieses Mal in der Obst-Abteilung.

Obst-Rückruf bei Rewe: Giftiges Pestizid ist gesundheitsschädigend

Wie der Lebensmittelhändler selbst bekannt gab, wird aktuell der „Tafeltrauben Mix – Süß & Kernlos 500g“ der Firma Fresh Solutions Netherlands BV aus Waddinxveen zurückgerufen. Auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme des vorbeugenden Verbraucherschutzes (mehr Warnungen bei RUHR24).

Konkret ist folgende Charge:

  • Produkt: Tafeltrauben Mix – Süß & Kernlos 500g
  • Ursprung: Indien
  • Charge: GGN 4056186948243; MH06093654401; Lcode 1104; GTIN Barcode 4053702010071

Obst-Rückruf: Rewe-Trauben überschreiten Rückstandshöchstgehalt von Pestizid Fenpropathrin

Grund für den Obst-Rückruf ist eine Überbelastung des Pestizids Fenpropathrin. Der Rückstandhöchstgehalt sei überschritten worden. Der Höchstwert für Fenpropathrin liegt laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bei „pflanzlichen Lebensmitteln“ bei 0,02 mg/kg.

Wie Rewe selbst mitteilt, ist davon die dunkle Tafeltraubensorte Sharad betroffen. Von einem Verzehr der Trauben wird „dringend abgeraten“.

Trauben-Rückruf bei Rewe: Betroffenes Obst kann problemlos zurückgegeben werden

Bei Fenpropathrin handelt es sich um ein Pestizid und zählt zu der Gruppe der Acarizide und Insektizide, das zur Bekämpfung von Milben und Insekten verwendet wird. Dabei wirkt es neurotoxisch, also das Nervensystem betreffend. Auch beim Menschen kann eine übermäßige Einnahme akute oder chronische Erkrankungen des Nervensystems die Folge sein.

Wer eine betroffene Charge bereits gekauft hat, kann die Trauben in einem Rewe-Supermarkt zurückgeben. Die Vorlage eines Kassenbons ist dabei nicht notwendig.

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