MARMELADEN-RüCKRUF: DIESEN AUFSTRICH DüRFEN SIE AUF KEINEN FALL ESSEN!

Am Frühstückstisch ist jetzt besondere Vorsicht geboten: Denn diese Erdbeermarmelade sollten sich Verbraucher aktuell besser nicht aufs Toast oder Brötchen schmieren. Wegen akuten Schimmelbefalls und einhergehender Gesundheitsgefährdung ruft ein Hersteller aktuell seine Marmelade zurück. Hier gilt: Auf keinen Fall essen!

Die „A. Darbo AG“ gab einen öffentlichen Rückruf (6. September) für zwei Chargen ihres Produkts „Darbo 70% Fruchtreich Gartenerdbeere“ bekannt. „Die A. Darbo AG legt größten Wert auf die Qualität und Sicherheit ihrer Produkte. Bei laufenden, internen Qualitätskontrollen wurde in einigen Gläsern des Produktes Darbo 70% Fruchtreich Gartenerdbeere 200 g an der Oberfläche leichter Schimmelbefall festgestellt. Vom Verzehr wird abgeraten, weil Schimmel die Gesundheit beeinträchtigen kann“, schreibt der Hersteller.

Konkret betroffen sind zwei Chargen der 200-Gramm-Gläser der „Darbo 70% Fruchtreich Gartenerdbeere“ mit den folgenden Details:

EAN-Nummer: 9001432029387

Mindesthaltbarkeitsdatum: 21.06.2026, Losnummer: L 173 4

Mindesthaltbarkeitsdatum: 24.06.2026, Losnummer: L 176 4

Diese Informationen finden Verbraucher am Deckelrand der Gläser. Andere Produkte von Darbo sowie weitere Chargen der Erdbeermarmelade sind nicht betroffen. Kunden, die vom Rückruf betroffene Produkte gekauft haben, wird empfohlen, diese nicht zu essen.

Verschimmelte Lebensmittel stellen ein Gesundheitsrisiko dar, da Schimmelpilze giftige Substanzen, die als Mykotoxine bekannt sind, produzieren können. Der Verzehr dieser Toxine kann zu gesundheitlichen Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen und Durchfall führen, und in schweren Fällen sogar zu Schäden an Leber oder Nieren. Selbst wenn der Schimmel nur an der Oberfläche sichtbar ist, können die Sporen und Toxine tief in das Lebensmittel eindringen, weshalb der gesamte Inhalt als gesundheitsschädlich betrachtet werden sollte.

Verbraucher sollen die Gläser dort zurückgeben, wo sie diese gekauft haben. Sie erhalten den Kaufpreis zurück, auch ohne Vorlage des Kassenbons. In welchen Märkten die Marmelade verkauft wurde, schreibt der Hersteller nicht auf seiner Seite. Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurde der Aufstrich in allen 16 Bundesländern vertrieben. ■

2024-09-07T17:39:01Z dg43tfdfdgfd