DRINGENDER PILZ-RüCKRUF: BEI VERZEHR DROHEN VERGIFTUNGSERSCHEINUNGEN

Höchstwerte überschritten

Dringender Pilz-Rückruf: Bei Verzehr drohen Vergiftungserscheinungen

Gesundheitsgefahr durch getrocknete Pilze: Ein aktueller Rückruf warnt vor hohen Rückständen aus Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmitteln.

München – Pilzprodukte sind häufig das Ziel von Produktrückrufen. Erst kürzlich wurde ein Pilz-Rückruf aufgrund von Botulismus-Gefahr ausgelöst. Dabei handelt es sich um eine Krankheit, die durch gefährliche Toxine verursacht wird, beispielsweise in unsachgemäß eingekochten Pilzen. Ein anderes Pilzprodukt wurde wegen möglicher Nesselsucht zurückgerufen. Nun stehen erneut Pilze im Fokus eines Rückrufs. Dieses Mal handelt es sich um getrocknete Ackerlinge, die bei Verzehr gesundheitsschädlich sein können, wie lebensmittelwarnung.de veröffentlicht.

Rückruf von Pilzen: Getrocknetes Produkt könnte Toxine enthalten

Betroffen ist die 100-Gramm-Packung Ackerlinge der Firma AsRopa Food GmbH. Die Packungen tragen ein Mindesthaltbarkeitsdatum vom 05.09.2026 und die Artikelnummer 71231. Der Hersteller hat in einer offiziellen Mitteilung bekannt gegeben, dass „hohe Rückstände aus Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmittel“ festgestellt wurden.

Insgesamt sind vier Bundesländer von dem Rückruf betroffen:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Hessen
  • Sachsen

Auf dem Aushang steht: „Bitte bringen Sie das Produkt zurück. Der Verkaufspreis wird Ihnen erstattet. Vielen Dank.“ Eine Rückerstattung ist auch ohne Kassenbon bei den jeweiligen Händlern möglich.

Pflanzenschutzmittel in getrockneten Pilzen – Normalerweise ungefährlich

In der Landwirtschaft werden üblicherweise Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmittel verwendet. Daher ist es nicht ungewöhnlich, dass geringe Rückstände auf Obst, Gemüse oder auch Pilzen zu finden sind. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und weitere Institutionen legen nach aufwändigen Verfahren fest, welche Konzentrationen eines Stoffs in Lebensmitteln für Verbraucher sicher sind. Es gibt Höchstwerte, die nicht überschritten werden dürfen. Im Falle eines Rückrufs wurde die zulässige Menge überschritten.

Die Giftigkeit eines Pestizids wird laut Verbraucherzentrale Hamburg erstens über die akute Referenzdosis bestimmt, die innerhalb eines Tages oder mit einer Mahlzeit aufgenommen werden kann, ohne dass ein Gesundheitsrisiko besteht. Und zweitens über den sogenannten ADI-Wert; die duldbare tägliche Aufnahmemenge ohne erkennbares Risiko.

Überschreitung der Pestizid-Höchstwerte: Diese Risiken bestehen für Verbraucher

Die genauen Auswirkungen des Verzehrs eines Produkts, das diesen Höchstwert überschreitet, sind nicht eindeutig feststellbar – es hängt vom jeweiligen Pestizid ab. Wie bund.net berichtet, können beispielsweise akute und chronische Hauterkrankungen auftreten. Im schlimmsten Fall können bei direktem Kontakt mit dem Pestizid auch Vergiftungserscheinungen, Krebs, Fruchtbarkeits- und Erbgutschäden auftreten. Die Verbraucherzentrale Hamburg fügt hinzu: „Einige Stoffe stehen im Verdacht, die Nerven zu schädigen oder das Hormonsystem und die Fortpflanzungsfähigkeit zu beeinflussen.“

Zuletzt wurde auch ein Hühnchen-Produkt wegen Pestiziden zurückgerufen. Auch bei Obst kommt es immer wieder zu Rückrufen wegen Pestiziden. (jh)

2024-09-19T10:52:01Z dg43tfdfdgfd