WELCHE STEUERLICHEN VORTEILE SIE BEI EINEM GRAD DER BEHINDERUNG VON 30 HABEN

Pauschbeträge

Welche steuerlichen Vorteile Sie bei einem Grad der Behinderung von 30 haben

Menschen, die einen Behinderungsgrad unter 50 haben, können steuerliche Vorteile geltend machen. Je nach GdB variiert der Pauschbetrag.

Bremen – In Deutschland leben etwa zehn Millionen Menschen mit einer Behinderung. Mehr als drei Viertel von ihnen gelten als schwerbehindert, wie der Sozialverband VDK Deutschland informiert. Für sie gibt es viele Unterstützungsmöglichkeiten vom Staat. Auch bei der Steuererklärung können Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50 deutliche Erleichterungen erhalten. Doch auch Personen, die einen GdB von 30 haben und damit nicht als schwerbehindert gelten, haben steuerliche Vorteile.

Steuerliche Vorteile bei Behinderungsgrad 30: So hoch fällt der Pauschbetrag aus

Je nach GdB haben Menschen mit einer Behinderung einen Anspruch auf den Behinderten-Pauschbetrag, wie der Lohnsteuerhilfeverein schreibt. Da Menschen mit einer Behinderung im Alltag höhere Kosten haben als Menschen ohne Behinderung, deckt dieser Freibetrag Kosten ab, die durch die Behinderung anfallen. Dazu zählen etwa Medikamente, Betreuung oder ein erhöhter Wäschebedarf.

Grad der Behinderung (GdB)Pauschbetrag pro Jahr ab 2021
20384 Euro
30620 Euro
40860 Euro
501140 Euro
601440 Euro
701780 Euro
802120 Euro
902460 Euro
1002840 Euro
hilflos und blind7400 Euro
Quelle: Finanzamt NRW

Bis 2020 mussten Menschen, die einen GdB unter 50 hatten, zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, um den gesamten Pauschbetrag zu erhalten. Für die Steuererklärung ab 2021 gilt dies nicht mehr. Der Pauschbetrag wird seither in voller Höhe angerechnet. Für einen GdB von 30 wären das 620 Euro. Wer einen GdB unter 20 hat, hat keinen Anspruch auf den Pauschbetrag. Allerdings können Kosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung eingetragen werden.

Pauschbetrag bei Behinderung geltend machen – So geht es in der Steuererklärung

Der Pauschbetrag kann in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ zur Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, wie das Finanzamt NRW informiert. Sind die entstandenen Kosten jedoch höher als der Pauschbetrag, können diese einzeln als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Dafür müssen jedoch alle Rechnungen und Belege aufbewahrt werden, im Falle, dass das Finanzamt die Angaben überprüfen möchte.

Grad der Behinderung

Der GdB kann in Zehnerschritten zwischen 20 und 100 variieren. Ein ärztliches Gutachten bemisst den GdB. Insgesamt werden die Behinderungen und ihre Auswirkungen betrachtet. Bei der Feststellung liegt der Fokus vor allem auf dem Funktionsdefizit, auf eine entsprechende Dauer von mehr als sechs Monaten und auf der Auswirkung auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Quelle: Lohnsteuerhilfeverein

Grad der Behinderung unter 50: Gleichstellung mit Schwerbehinderten möglich

Menschen, die einen GdB unter 50 haben, können sich unter bestimmten Bedingungen mit Menschen, die eine Schwerbehinderung haben, gleichstellen lassen. Darüber informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Mögliche Gründe für die Gleichstellung sind Probleme bei der Arbeitsplatzsuche oder bei einer Gefährdung des Arbeitsplatzes aufgrund der Behinderung.

Ein entsprechender Antrag muss bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Wird der Antrag akzeptiert, können weitere Vorteile, denen Menschen mit einer Schwerbehinderung zustehen, genutzt werden. Seit 2024 gibt es einige Neuerungen für Menschen mit Behinderungen, die beachtet werden sollten. (vk)

2024-07-21T05:44:02Z dg43tfdfdgfd