KRANKSCHREIBUNG PRüFEN LASSEN: WAS DER ARBEITGEBER DARF - UND WAS VERBOTEN IST

Wer krank ist und nicht arbeiten kann, benötigt eine Krankschreibung. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber Zweifel an der Bescheinigung hat? Müssen Arbeitnehmer mit einer Prüfung rechnen?

Arbeitnehmer müssen im Krankheitsfall spätestens am vierten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) beim Arbeitgeber einreichen, um ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht zu verlieren. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber Zweifel am tatsächlichen Gesundheitszustand des Arbeitnehmers hat? Kann er die AU-Bescheinigung überprüfen lassen?

Die Antwort: Es ist grundsätzlich möglich. Arbeitgeber können von gesetzlich versicherten Arbeitnehmern verlangen, dass eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit eingeholt wird. Diese Regelung ist gesetzlich vorgeschrieben und ermöglicht dem Arbeitgeber eine Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit seines Arbeitnehmers.

Bei häufiger Krankheit: Prüfung möglich

Aber eben mal so darf der Chef das nicht. Denn: "Der Arbeitgeber muss dafür begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit haben", erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Eine Überprüfung sei etwa regelmäßig dann möglich, wenn ein Arbeitnehmer auffallend häufig oder immer wieder für kurze Zeit arbeitsunfähig ist – und die Arbeitsunfähigkeit häufig auf einen Montag oder Freitag fällt oder an solchen Tagen beginnt.

Und auch aus der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst könnten sich Zweifel ergeben. "Zum Beispiel wenn diese rückwirkend oder für einen sehr langen Zeitraum ausgestellt ist", so Bredereck.

Diese Verhaltensmuster werfen Zweifel auf

Verhalten sich Beschäftigte im Zusammenhang mit ihrer Krankschreibung auffällig, kann das ebenfalls eine Überprüfung begründen. Etwa, wenn Arbeitnehmer die Bescheinigung direkt nach Ausspruch einer Kündigung vorlegen und eine Erkrankung exakt bis zum Ende der Kündigungsfrist dauert.

"Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer die spätere Erkrankung vorher angekündigt hat", so der Fachanwalt. "Auch Arbeitnehmer, die als Reaktion auf einen nicht genehmigten Urlaub krank werden, begründen durch dieses Verhalten entsprechende Zweifel." Gehäufte Bescheinigungen der Arbeitsunfähigkeit direkt im Anschluss an einen Urlaub oder vor dessen Beginn sind auch so ein Fall.

Betriebsarzt darf die Arbeitsunfähigkeit nicht prüfen

Es sei aber nicht Aufgabe von Betriebsärzten die Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmer zu überprüfen: "Anders als in der Praxis immer wieder anzutreffen."

Stattdessen übernimmt die Prüfung der Medizinische Dienst, der das Ergebnis der Krankenkasse des Versicherten und dem behandelnden Arzt mitteilt. "Dem Arbeitgeber wird lediglich das Ergebnis mitgeteilt, soweit die Einschätzung des Medizinischen Dienstes von der des Arztes abweicht", sagt Bredereck. "Mitteilungen über die Krankheit selbst erfolgen auch auf diesem Weg nicht."

Streit um das Entgelt

Der Fachanwalt weist zudem darauf hin, dass eine Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers auch indirekt stattfinden kann. Nämlich etwa, wenn der Arbeitgeber "sich schlichtweg weigert, Entgeltfortzahlung zu leisten".

Klagt ein Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt dann vor Gericht ein, prüfe dieses "bei begründeten Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit", ob sie tatsächlich vorliegt. Dabei kann es notwendig werden, dass der Arbeitnehmer den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbindet "und dieser dann als sachverständiger Zeuge zum Gesundheitszustand des Arbeitnehmers befragt wird", so Bredereck.

Dieser Artikel kann Partnerlinks enthalten, von denen Microsoft und/oder der Herausgeber möglicherweise eine Provision erhält, wenn Sie über diese Links ein Produkt oder eine Dienstleistung erwerben.

2024-01-22T10:14:13Z dg43tfdfdgfd